Blogbeiträge bzgl. Abmahnungen im Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts finden Sie zukünftig im Blog meiner Internetseite www.abmahung-erhalten.info.

 

 

AG München: Rückzahlungsanspruch gegen ebay-Kontoinhaber, auch wenn angeblich jemand anders gehandelt haben soll

Wie allseits bekannt, wird bei ebay unter Nutzernamen gehandelt, die wiederum natürlichen Personen oder juristischen Personen zugeteilt sind.

 

Was aber, wenn plötzlich behauptet wird, dass ja jemand ganz anderes unter dem ebay-Namen gehandelt habe. Wer ist dann der vertragliche Ansprechpartner? Diese interessante Frage hatte das AG München zu klären, nachdem meine Mandantin sich mit der Aussage konfrontiert sah, dass die Mutter der Kontoinhaberin das ebay-Konto genutzt hätte und die namenlose Mutter derzeit leider im Ausland sei. 

 

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Widerruf statt Kreditkündigung - Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Ein Darlehensvertrag, der über einen festen Zeitraum mit einem festen Zinssatz geschlossen worden ist, kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden, z.B. um die derzeitigen Niedrigzinsen zur Umfinanzierung zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht aber beispielsweise vor, dass im Falle des Verkaufs eines Hauses der Darlehensnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen kann. Dies ist für den Darlehensnehmer aber keinesfalls umsonst, sondern er muss gemäß § 490 Abs.2 S.3 BGB die Bank bzgl. der frühzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags entschädigen (sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung").

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